

Es ist das Besondere am Schießsport: Schützen mit und ohne Handicap können gemeinsam Sport treiben. Inklusion vom Feinsten. Vom Rundenwettkampf bis zur Bundesliga wird Seite an Seite für den Erfolg gekämpft. Aber auch bei Meisterschaften treten die besten Schützen mit Handicap gegeneinander an. Deshlab liegt es dem Gau Mühldorf besonders am Herzen, diesen Menschen die Teilnahme am Sport auch über den Verein hinaus zu ermöglichen.
FRAGEN & ANTWORTEN
Wer ist berechtigt? Wo kann man den Antrag stellen? Wie funktioniert was? Die häufigsten Fragen und Antworten zum Schießen mit Handicap.
Schützen, soweit Sie einen GdB von 50 % und größer im gültigen Schwerbehindertenausweis eingetragen haben. Hierfür gelten die Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Benützung von Hilfsmitteln für Menschen mit körperlicher Behinderung des BSSB und Teil 10 der Sportordnung.
Der/Die Schütze/in reicht den Antrag beim zuständigen Gau/Bezirkssachbearbeiter ein. Dem Antrag ist der gültige Schützenausweis des BSSB sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, etc., bei-zulegen. Der vom Bezirk genehmigte Antrag geht darauf an den BSSB. Dort werden die genehmigten Hilfsmittel aufgenommen und der Schützenausweis entsprechend gekennzeichnet. Anschließend bekommt der/die Schütze/in den geänderten Ausweis zurück. Der Datenschutz ist gewährleistet.

Parasport im BSSB
Formulare, Richtlinien und Erklärungen rund um den Parasport im BSSB werden hier zusammengefasst.

Richtlinien zur Hilfsmitteleintragung
Das gesamte Reglement zur Hilfmitteleintragung im Parasport im Überblick.






