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Pistole Gau Mühldorf
Gau Mühldorf

Man lernt niemals aus. So auch im Schieß- und Bogensport. Einige der Aus- und Weiterbilungen sind Voraussetzung, andere die Zugabe. Von der Standaufsicht, über die Waffensachkunde bis hin zum Vereinsübungsleiter bildet der Gau Vereinsmitglieder selbst aus - damit der sichere Umgang geschult, die Sicherheit gewährleistet und der Fortschritt garantiert wird.

Weiterbildung Gau Mühldorf

WEITERBILDUNG

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STANDAUFSICHT

Anmeldung, Termine & weitere Informationen 

WAFFENSACHKUNDE

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VEREINSÜBUNGSLEITER

Alle Informationen zu Aus- und Weiterbildung der Vereinsübungsleiter auf einen Blick.

TRAINERAUSBILDUNG

Wie geht es weiter? Über Möglichkeiten für Trainer.

FÜR MEHR WISSEN

WICHTIGE TERMINE

11.-12.4 I 19.04.2026

       VÜL Kurs

11.07.2026

Standaufsichtslehrgang -
FSG Mühldorf Beginn 14:30 Uhr

noch offen

VÜL-Weiterbildung

noch offen

Waffensachkunde

STANDAUFSICHT

Ein Lehrgang zur Standaufsicht vermittelt die notwendige Sachkunde für die Überwachung des Schießbetriebs auf Schießständen. Er berechtigt zur Beaufsichtigung anderer Schützen oder zum eigenständigen Schießen ohne zusätzliche Aufsichtsperson. 

  • In Moment ist dies beim BSSB möglich. Hier geht es zur Übersicht der Termine.

    Oder vor Ort. Bitte hier anmelden.

    Den nächsten Kurs findet Ihr unter Termine auf der Gauhomepage.

  • Lehrgangsinhalt:


    • Die Schießstätte und ihre Zulassung


    • Altersgrenzen gemäß Waffengesetz


    • Aufgaben, Rechte und Pflichten der verantwortlichen Aufsichtsperson


    • Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition auf der Schießstätte und im Schützenhaus


    • Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte


    • Versicherungen für Betreiber, Schützen und Gastschützen


    • Verbotene Waffen, Munition und Schießübungen


    • Sportordnung und Disziplinen des DSB sowie zusätzliche Disziplinen des BSSB


    • Munition und Ballistik im Zusammenhang mit der Zulassung einer Schießstätte / Standordnung


    • Sichere Handhabung von Waffen und Beseitigung von Störungen


    • Verhalten bei Unfällen
       

WAFFENSACHKUNDE

Wer eine waffenscheinpflichtige Waffe erwerben will, muss nicht nur einen Nachweis des Bedürfnisses vorlegen, sondern auch eine Waffensachkundeprüfung nachweisen.

  • Ein Waffensachkundelehrgang wird vom Gau Mühldorf veranstaltet. Die genauen Termine werden auf der Seite bekanntgegeben.

    Kontakt für Rückfragen:

    Helmut Perzlmeier I Josef Rottner

  • Die Sachkundeprüfung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte. Der Lehrgang dauert mehrere Tage und endet mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung.

    Inhalt

    • Rechtliche Vorschriften im Umgang mit Waffen und Munition, Beschussrecht, Notwehr und Notstand

    • Waffentechnik, Funktionsweise von Schusswaffen, Innen- und Außenballistik, Reichweiten und Wirkungsweisen von Geschossen, verbotene Gegenstände

    • Sichere Handhabung von Schusswaffen und Munition sowie ausreichende Fertigkeiten im Umgang mit Schusswaffen


     

VEREINSÜBUNGSLEITER

Vereinsübungsleiter in Schützenvereinen werden geschützt, um die Sicherheit von Vereinsmitgliedern und besonders von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zu sichern und den Verein vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu schützen. Durch eine qualifizierte Ausbildung zum Übungsleiter kann der Verein sicherstellen, dass er im Falle von Unfällen oder anderen Schäden die erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Sie dient als Vorbereitung für weiterführende Lehrgänge (z. B. Trainer-C- oder Jugendleiterausbildung) und qualifiziert zur besonderen Obhut über Kinder und Jugendliche nach §27 WaffG.

  • Die Vereinsübungsleiterausbildung wird einmal im Jahr über den Gau durch Markus Grinzinger oder Lisa Pickl angeboten.

  • Die Vereinsübungsleiterausbildung findet an zwei Wochenenden statt. Diese beinhaltet zwei Tage Theorie und Praxis, sowie einen Tag Prüfung.

    Die Richtlinien im Überblick.

  • Der Vereinsübungsleiter behält seine Gültigkeit für vier Jahre. Anschließend ist eine Weiterbildungsmaßnahme von 8 UE nötig, die ein- bis zweimal im Jahr vom Gau angeboten wird bevor er wiederum für weitere vier Jahre verlängert wird.

TRAINERAUSBILDUNG

Darüberhinaus können weitere Trainerscheine (C/B/A/Diplom) erworben werden sowie Ausbildungen im Jungendbereich absolviert werden. Dieser werden jedoch überregional durch den BSSB bzw. DSB angeboten.

  • Der BSSB und DSB bilden bis hin zum A-Trainer aus.

    Alle Lehrgangsangebote des BSSB im Überblick.

    Alle Lehrgangsangebote des DSB im Überblick.

  • Sowohl DSB als auch BSSB bieten Fortbildungen an, die zur Verlängerung der Trainerscheine anerkannt werden.

DIE ANSPRECHPARTNER

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Referentin Weiterbildung

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